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Bekanntmachung des Wahlausschusses der Jüdischen Gemeinde zu Berlin

30.Oktober 2019 | Redaktioneller Beitrag | Gemeinde

Liebe Gemeindemitglieder,

der Wahlausschuss für die Wahl 2019 der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hat festgestellt, dass insgesamt 21 Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Im Anschluss hat der Wahlausschuss festgestellt, dass die 21 Wahlvorschläge die Voraussetzungen zur Kandidatur erfüllen und hat entsprechend 21 Kandidaten zur Wahl zugelassen.

§ 15 der Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin regelt Folgendes:

㤠15

(1) Stellt der Wahlausschuss gemäß § 12 Abs. 1 abschließend fest, dass nicht mehr als 21 Kandidaten zur Wahl zugelassen sind, gibt der Wahlausschuss bekannt, dass eine Wahl nicht mehr stattfindet.

(2) Die in die Wahlliste aufgenommenen Kandidaten werden ohne Wahlvorgang zu Repräsentanten berufen.“

Dem folgend gibt der Wahlausschuss hiermit gem. § 15 der Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin bekannt, dass die 21 zugelassenen Kandidaten ohne Wahlvorgang mit Wirkung zum 30.10.2019 zu Repräsentanten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin berufen werden und eine Wahl nicht mehr stattfindet.

Diese Vorgehensweise entspricht der zwingenden Vorgabe der Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.

Der Wahlausschuss

Bekanntmachung des Wahlausschusses  der Jüdischen Gemeinde zu Berlin