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Einladung

26.März 2009 | Pressemitteilung | Politik

zur öffenltichen Sitzung des Forums für Demokratie und gegen Antisemintismus.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir laden Sie herzlich zur öffentlichen Sitzung des JFDA am 30. März 2009 im Großen Saal des Centrum Judaicum (Oranienburger Straße 28-30 10117 Berlin) um 18:00 Uhr ein.
 
Schwerpunkt: „Durban II, Iran, UN-Debatte und die Folgen“
 
Einführung ins Thema mit Impulsreferat: Klaus Faber (Staatssekretär a. D., Rechtsanwalt und Publizist in Potsdam, Vorstandsmitglied im Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus)


Wenn Sie an der Sitzung teilnehmen möchten, bitten wir um Rückmeldung per e-mail: levi.salomon@jg-berlin.org oder telefonisch unter: 030 88028357 bzw. 0170 6327421
 
 
Vom 20. – 24. April 2009 wird trotz des Boykotts, den bis zum 19. März 2009 bereits Kanada, Israel, die USA und Italien ausgesprochen haben, im Rahmen der Vereinten Nationen die „Durban Review Conference“ („Durban II“) in Genf stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt hat Deutschland noch nicht darüber entschieden, ob es an dieser Konferenz teilnehmen oder sie, eventuell zusammen mit anderen EU-Staaten, boykottieren wird. Viele fordern den Boykott seit längerer Zeit, auch die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das JFDA und der Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus.
Die Veranstaltung in Genf knüpft, welches auch der neue, am 18. März bekannt gewordene Abschlussentwurf zeigt, an die Konferenz von 2001 in Durban an, die unter einem „Antirassismus“-Etikett zu antisemitischen Angriffen auf Israel und Juden geführt hat. In der Abschlusserklärung von Durban I wurde als Verletzer von Menschenrechten nur Israel angeprangert, delegitimiert und dämonisiert. Dabei wurde eine Hasssprache verwandt, die nicht nur nach den Kriterien des Bundestagsbeschlusses zur Antisemitismusbekämpfung vom 4. November 2008 und der darin erwähnten EU-Arbeitsdefinition als antisemitisch zu qualifizieren ist.
Sind die Vollversammlung der Vereinten Nationen und die von ihr kontrollierten UN-Einrichtungen, auch aufgrund des starken Einflusses der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), der 57 Staaten angehören, zu einer Propagandabühne für die antidemokratische und antiwestliche Agitation geworden? Gibt es Alternativen zur UN-Menschenrechts- und Antirassismusdebatte außerhalb der Vereinten Nationen, wie dies Kanada in seiner Boykotterklärung formuliert hat? Was bedeuten die Durban-II-Erfahrungen für die künftigen Auseinandersetzungen über die atomare Bewaffnung der Islamischen Republik Iran und über ihre Völkermordpropaganda?
Bislang spricht viel dafür, dass die Durban-II-Konferenz in Genf eine ähnliche Richtung einschlagen wird wie die Veranstaltung in Durban im Jahr 2001. Die Islamische Republik Iran gehört zum inneren Kreis derjenigen Staaten, die im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats Durban II vorbereitet haben. Die Islamische Republik Iran verfolgt religiöse Minderheiten und unterdrückt Frauen. Sie richtet Menschen wegen angeblicher sexueller Verfehlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung hin. Nach dem Verfassungssystem der Islamischen Republik Iran kann nur ein Muslim einer bestimmten schiitischen Richtung ein vollwertiger Staatsbürger sein. Zudem haben der Präsident der Islamischen Republik Iran, Mahmud Ahmadinedschad, und andere Angehörige der Staatsführung dieser Republik vielfach das Existenzrecht Israels in Frage gestellt. Verbunden mit der - schon seit langem nicht mehr ernsthaft zu bestreitenden - atomaren Aufrüstung der Islamischen Republik Iran zeigt diese Agitation nicht nur volksverhetzende Züge, sie ist darüber hinaus als Völkermordpropaganda zu qualifizieren. Diese Agitation verstößt auch gegen die UN-Konvention zur Bestrafung und Verhinderung von Völkermord. Wenn man in Genf ernsthaft über Rassismus-Bekämpfung sprechen wollte, gäbe es also viele Gründe, der Islamischen Republik Iran selbst Rassismus vorzuhalten.
Davon wird in Genf aber keine Rede sein. Kritisiert wurde in den Resolutionstexten, auch indirekt durch den Bezug auf Durban I, nur ein Land: Israel. Andere Länder wurden nicht einmal erwähnt. Die Genfer Debatten richteten sich ebenso gegen weitere Menschenrechte, z. B. gegen die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Dadurch soll vor allem die islamische Religion vor Kritik („Islamophobie“) geschützt werden. Mit keinem Wort beziehen sich die Entwürfe für eine Genfer Abschlussresolution etwa auf die barbarische Baha’i-Verfolgung oder die Hinrichtungen im Iran, auf die Massenmorde im Süd- und Westsudan oder im Kongo, auf die Frauendiskriminierung in vielen islamischen Ländern, auf die Diskriminierung nicht-islamischer Religionen in Saudi-Arabien und in anderen islamischen Ländern, auf den verbreiteten Antisemitismus in muslimischen Gesellschaften, der die Friedensbemühungen behindert, auf die Unterdrückung von Minderheiten z. B. in Algerien oder Syrien, auf die zahlreichen Zivilopfer in Sri Lanka, auf Tibet oder Sinkiang. Das sind nur einige Beispiele aus einer langen Liste, mit der sich der UN-Menschenrechtsrat befassen müsste, wenn er seinen Namen verdienen würde. Die in Teilen geradezu groteske Einseitigkeit der Debatte zeigt sich auch darin, dass das historische Unrecht des Sklavenhandels in den Resolutionsentwürfen ausschließlich oder vor allem auf den „transatlantischen Sklavenhandel“ bezogen wird. Damit soll eine Debatte über den arabischen Sklavenhandel und über die Deportation vieler Millionen vor allem afrikanischer Sklaven in den islamischen Machtbereich mit Hilfe eines Definitionstricks ausgeschlossen werden, der Orwells newspeak-Visionen Wirklichkeit werden lässt.
 
Gern würden wir mit Ihnen diese und andere Fragen diskutieren und uns daher sehr freuen, wenn wir Sie im Centrum Judaicum(Oranienburger Straße 28-30
 10117 Berlin) begrüßen können.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Levi Salomon
Vorsitzender des JFDA
 
 


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 Beauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für die Bekämpfung des Antisemitismus
 Vorsitzender des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA)
 fon: +49 (0)170 632 74 21
 fon2: +49 (0)30 880 28 357
 fax: +49 (0)30 880 28 250
 Oranienburger Straße 28-30
 10117 Berlin

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