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Erforderliches Quorum zur Herbeiführung von Neuwahlen deutlich verfehlt

13.Februar 2014 | Pressemitteilung | Medien, Gemeinde, Politik

Der Vorsitzende des Präsidiums der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Michael Rosenzweig, gab heute das Ergebnis der Prüfung des Neuwahlbegehrens bekannt:

Für einen Erfolg des Neuwahlbegehrens wären 1824 Stimmen erforderlich gewesen, nämlich 20 Prozent der zum Stichtag 9122 wahlberechtigten Mitglieder. Am 16. Dezember 2013 wurden 1904 Antragszettel abgegeben, die laut Gemeindesatzung innerhalb von 60 Tagen durch das Präsidium der Repräsentantenversammlung zu prüfen sind.

Zunächst wurden in einer groben Vorprüfung insgesamt 76 unzulässige Anträge von Nichtmitgliedern, Ausgetretenen, Verstorbenen oder Fortgezogenen ausgesondert. Aufgrund zahlreicher Unregelmäßigkeiten, insbesondere des Auftretens 22 ungeklärter Fälle sowie des Ergebnisses einer telefonischen Stichprobenbefragung, hatte das Präsidium daraufhin entschieden, 1833 Personen in einem notariell beaufsichtigten Verfahren anzuschreiben und um Bestätigung ihrer Unterzeichnung des Neuwahlantrags zu bitten.

Von den 1833 angeschriebenen Personen haben jedoch lediglich 488 Personen ihre Unterschrift auf dem Neuwahlantrag bestätigt. Insgesamt wurden 517 Formulare an die Gemeinde zurückgesandt. Sieben Personen haben die Prüfformulare ohne Unterschrift zurückgeschickt, elf Personen haben ihren Antrag zurückgezogen. Zudem erklärten weitere elf Personen, die Antragszettel der Neuwahlinitiative nie ausgefüllt oder unterschrieben zu haben.

Damit entspricht die Anzahl der gültigen Neuwahlanträge 26.7% des notwendigen Quorums. Das erforderliche Quorum zur Herbeiführung von Neuwahlen wurde also deutlich verfehlt.

 

Erforderliches Quorum zur Herbeiführung von Neuwahlen deutlich verfehlt