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Geringverdiener und Hartz IV Bezieher jetzt Nachzahlung sichern
Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe" auch genannt Bildungspaket) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern. Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat. Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschalg bezieht, spätestens bis zum 31. Mai.
Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht. „Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken“, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.“
Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge. „Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen“, betont Martin Künkler.
Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei
einer Mittagsverpflegung.
Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1. Januar 2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Integrationspreis 2010
Der Integrationspreis der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wurde von Ella Shakhnikova als Idee zur Würdigung von Mitgliedern für besondere Verdienste im Bereich Integration vorgeschlagen und zum ersten Mal im Jahre 2008 verliehen. Es ist kein Geldpreis sondern eine Auszeichung mit einem speziell angefertigten Pokalen und Urkunden.
In diesem Jahr erhielten folgende Personen den Integrationspreis 2010:
1. Herr Adil Bairamov - für seinen langjährigen persönlichen Beitrag in die Integrationsarbeit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
2. Frau Irina Mozes - für erfolgreiche persönliche Integration und guten Berufsstart.
3. Herr Stanislav Varschavsky - für seine langjährige Tätigkeit als Leiter der Jugendmusikband „Kids Groove".
4. Frau Tajana Vidanova - für das langjährige Engagement in den Bereichen Kultur-, Jugend- und Studentenarbeit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Spezialurkunden für besondere Verdienste gingen in diesem Jahr an:
1. Frau Dr. Svetlana Agronik - für den persönlichen Beitrag in die Entwicklung der kulturellen und interkulturellen Tätigkeit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
2. Das Lesetheater „Mendel & Söhne“ - für interessante künstlerisch-schöpferische Tätigkeit, Förderung des kreativen Potentials der Gemeindemitglieder und aktive Mitwirkung bei den kulturellen und interkulturellen Veranstaltungen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin
3. Herr Alexander Gutman - für interessante künstlerisch-schöpferische Tätigkeit und aktive Mitwirkung bei den kulturellen und interkulturellen Veranstaltungen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
4. Frau Rita Blekhova - für interessante künstlerisch-schöpferische Tätigkeit als Leiterin der Jüdischen Chorgruppe und aktive Mitwirkung bei den kulturellen und interkulturellen Veranstaltungen der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
5. Die Wissenschaftliche Gesellschaft - für den langjährigen Beitrag in die erfolgreiche Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie Förderung des Forschungspotentials der zugewanderten Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
6. Herr Arkadiy Vatis – für langjährige Hilfe zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration sowie Förderung des kreativen Potentials der zugewanderten Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin im Rahmen des IWIS e.V.
Adresse & Kontakt
Integrationsbüro
Oranienburger Str. 29
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 88 02 8-246
Fax: (0 30) 88 02 8-268
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