Wahlbekanntmachung

Sehr geehrte Gemeindemitglieder,

auf seiner Sitzung vom 19. Dezember 2011 hat der Schiedsausschuss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin die Wahlen zur 17. Repräsentantenversammlung vom 4. Dezember 2011 wegen Zählfehlern für ungültig erklärt und eine Wiederholung der Wahl angesetzt,  die laut Wahlordnung innerhalb von 40 Tagen stattzufinden hat, nach denselben Vorschriften, denselben Wahlvorschlägen und aufgrund desselben Wählerverzeichnisses wie zur Hauptwahl.

Die Wiederholungswahl findet am Sonntag, den 22. Januar 2012 in der Zeit von 10 bis 18 Uhr statt.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Wahl steht Ihnen das Wahlbüro unter den Rufnummern 880 28 –276/-120 zur Verfügung.

Die Wahlräume befinden sich im:

_Jüdischen Gemeindehaus, Fasanenstraße 79–80

_Centrum Judaicum,

Oranienburger Straße 28–30

_Jeanette-Wolff-Heim,

Dernburgstraße 36.

Ihr Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post bekommen, vermerkt. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Ausweis oder Pass sowie ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

Ab 18 Uhr werden die Stimmzettel im jeweiligen Wahllokal öffentlich ausgezählt. Die Stimmzettel, die per Briefwahl eingegangen sind, werden ebenfalls ab 18 Uhr in der Turnhalle Oranienburger Straße 31 ausgezählt.

Jeder Wähler hat das Recht, bis zu 21 Kandidaten zu wählen. Sie können einen Kandidaten wählen, zwei, fünf oder zwölf. Sie müssen nicht alle 21 Kandidaten wählen, aber Sie dürfen nicht mehr als 21 Kandidaten Ihre Stimme geben.

Diese Wahl ist eine Personenwahl: Jeder Kandidat muss einzeln gewählt werden. Zwar können sich die Bewerber zu Gruppierungen zusammenschließen – diese sind bei der Auszählung der Stimmen jedoch keine Listen. Sie selbst entscheiden, welchen Personen Sie Ihre Stimme geben. Sie können einen oder mehrere Kandidaten einer Gruppierung wählen oder sich für Kandidaten verschiedener Gruppierungen oder Kandidaten, die keiner Gruppierung angehören entscheiden.

Widerspruch gegen die Nutzung der Adresse zum Versand von Information der Kandidaten Den zur Wahl stehenden Kandidaten wird die Möglichkeit eingeräumt Informationen an die Wähler zu versenden. Dabei werden die Adressen der Wähler nur von dem Versandservice genutzt und nicht an die Kandidaten oder andere Dritte herausgegeben. Dem Versand kann vom Wähler persönlich widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlbüro, Oranienburger Straße 28 – 30, 10117 Berlin, einzulegen. Um bei allen Versandaktionen berücksichtigt werden zu können, muss der Widerspruch möglichst bald beim Wahlbüro eingegangen sein.

Briefwahl

Briefwahl ist ab Montag, dem 2.Januar 2012 möglich. Briefwahlunterlagen werden nur nach einem schriftlichen, persönlich gestellten Antrag auf dem Antragsformular, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, zugesandt oder an den Antragsteller persönlich ausgehändigt. Benutzen Sie auf jeden Fall dieses mit einem Barcode versehene Antragsformular. Andere formlose Anträge, die nicht auf diesem Formular gestellt werden, werden nicht berücksichtigt. Wenn Sie glaubhaft machen, Ihre Benachrichtigung mit dem Antragsformular nicht erhalten oder verloren zu haben, erhalten Sie im Wahlbüro (Oranienburger Straße 28, 10117 Berlin) ein Ersatzformular. Ihrem Briefwahl-Antrag ist eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (Ausweisseite mit dem Foto) beizulegen.

Der Briefwahl-Antrag muss bis Montag, den 16. Januar 2012, spätestens 18 Uhr, im Wahlbüro eingegangen sein (maßgebend ist der Eingangsstempel).

Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass bei einer Briefwahl der Wähler für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses selbst verantwortlich ist. Er empfiehlt jedem Wähler, der am Wahltage verhindert ist, vorab persönlich im Wahlbüro zu wählen. Dort kann das Wahlgeheimnis garantiert werden. Das Risiko des Postversandes des Briefwahlantrages und der Rücksendung der Briefwahlunterlagen hat jeder Wahlberechtigte selbst zu tragen. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Zusendung bestehen, wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Wahlbüro abzugeben oder abgeben zu lassen.

Die per Briefwahl ausgefüllten Stimmzettel müssen im verschlossenen Wahlbrief bis spätestens Freitag, den 20. Januar 2012, 14 Uhr im Wahlbüro Oranienburger Straße 28, 10117 Berlin eingegangen sein (Maßgebend ist der Eingangsstempel). Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.

Wahlbriefe, die auf dem Postweg zurückgeschickt werden, sind an ein Postfach der Deutschen Post AG voradressiert. Die Zusendung an dieses Postfach ist nur mit der Deutschen Post AG möglich. Andere Versandunternehmen (z.B. PIN AG) können an dieses Postfach nicht zustellen.

Für den Wahlausschuss
Andreas Schmidt von Puskás
Berlin, 20. Dezember 2011

Adresse & Kontakt

Büro der Repräsentantenversammlung

Oranienburger Str. 28-31
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 88 02 8-276
Fax: (0 30) 88 02 8-291
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Ansprechpartner

Sigmount A. Königsberg M.A.

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